Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Zu denkmalpflegerischen Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern können durch das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse gewährt werden.
Beschreibung
Der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr einen bestimmten Geldbetrag für Denkmalschutz und Denkmalpflege bereit. sowohl Privatpersonen als auch kommunalen Gebietskörperschaften, anderen Körperschaften oder Kirchenstiftungen können eine entsprechende Unterstützung beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund von pflichtgemäßem Ermessen.
Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigende Kosten), der Bedeutung und Dringlichkeit des Falls und nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers. Die Förderung wird als Festbeitrag gezahlt.
Voraussetzungen
Ihre Anträge sollten Sie möglichst frühzeitig bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Coburg einreichen.
Der Förderantrag muss ausnahmslos jeweils vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden. Außerdem muss die zu fördernde Maßnahme selbst vor Beginn mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden.
Die Abstimmung erfolgt an den regelmäßigen Sprechtagen des Landesamts für Denkmalpflege bei der Unteren Denkmalschutzbehörde. Dort erhalten Sie auch die für die Instandsetzung oder Veränderung an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich sein sollte, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Fristen
Mit der Bau- und Restaurierungsmaßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.
Dokumente
Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
Foto des Objektes bei, für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird