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Stadt Coburg

Stadt Coburg

Standortberatung; Beratung durch Kommune

Sie suchen einen Standort für Ihr Unternehmen, ihren Gewerbebetrieb? Die Stadt Coburg unterstützt Sie gerne dabei, die für Sie passende Fläche zu finden.

Beschreibung

Sind Sie auf der Suche nach einer geeigneten Gewerbefläche in der Stadt Coburg, dann können Sie sich an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Coburg wenden. Dies kann völlig formlos geschehen. Je präziser Ihre Vorstellungen bzgl. des gewünschten Objektes sind, desto zielgenauere Vermittlungsvorschläge können Ihnen gemacht werden.

Die Wifög bindet die Abteilung Liegenschaftswesen / kfm. Gebäudewirtschaft ein, die die zur Verfügung stehenden kommunalen Grundstücke mit den von Ihnen genannten Anforderungen abgleicht.

Das städtische Angebot umfasst i.d.R. nur unbebaute Gewerbeflächen für Neubauten, die zum Kauf angeboten werden. Diese befinden sich u.a. in folgenden Gewerbegebieten:

  • Bertelsdorfer Höhe
  • Glend
  • Lauterer Höhe

Wenn Sie hingegen ein bebautes Grundstück, z.B. eine Gewerbebrache suchen, dann kann Ihnen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Coburg ebenfalls weiterhelfen. Auch wenn Sie daran interessiert sind, Ladenlokale, Büroflächen, Praxisräume oder Räumlichkeiten für die Gastronomie zu mieten, dann informiert Sie die Wifög gerne unverbindlich über eigene und externe Gewerbeimmobilien.

Auch durch die Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnbau GmbH (Öffnet in einem neuen Tab) kann Ihnen die Wifög mit großer Wahrscheinlichkeit adäquate Angebote unterbreiten.

Was versteht man unter kommunalen Gewerbeflächen?
Kommunale Gewerbeflächen sind unbebaute Grundstücke zur gewerblichen Nutzung, die sich im Besitz einer Gemeinde befinden.

Wer vermittelt kommunale Gewerbeflächen?
Für die Verwaltung des kommunalen Grundbesitzes ist die Abteilung Liegenschaftswesen / kfm. Gebäudewirtschaft zuständig. Sie führt zentral für die Stadtverwaltung den An- und Verkauf von Grundstücken jeglicher Art durch und vermietet oder verpachtet stadteigene Flächen und Gebäude.

Zum einen kauft die Gemeinde Grundstücke, die sie selbst für die Realisierung ihrer Planungen (z.B. Grünanlagen, Schulen, Kindergärten) benötigt. Zum anderen erwirbt sie auch Flächen, die später im Rahmen der städtebaulichen Planung zur gewerblichen Nutzung oder für den Wohnbau freigegeben werden, und verkauft sie dann bei entsprechender Nachfrage wieder.

Aufgrund dieser Vorratskäufe und des Grundstocks an Flächen kann die Stadt auf spezifische Anfragen kurzfristig reagieren.

Ein zweiter Vorteil des Vorrats-Bestandes an stadteigenen Grundstücken ist die Vorhaltung von Tausch- und Ausgleichsflächen.

Zusätzlich werden bestimmte Immobilien für den Wiederverkauf dadurch frei, wenn sie von der Gemeinde für die eigenen Zwecke nicht mehr benötigt werden. Zum städtischen Grundbesitz gehören auch einige Ladenlokale in der Innenstadt.

Aufgrund einer vorausschauenden Grundstückswirtschaft kann eine Gemeinde, deren wichtigste Ziele die Förderung der Wirtschaft und des Wohnungsbaus sind, Gewerbetreibenden und (Neu-) Bürgern entsprechende Grundstücke zur Verfügung stellen.

Wer kann die Vermittlung kommunaler Gewerbeflächen in Anspruch nehmen?
Jeder Gewerbetreibende oder Freiberufler bzw. jeder Investor, der ein geeignetes Objekt für die Ausübung seiner Tätigkeit sucht.