Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie es am Schnellschalter Am Viktoriabrunnen 4 beantragen.
Muster eines Führungszeugnisses
Beschreibung
Ein Führungszeugnis listet strafrechtliche Verurteilungen auf. Sind Sie älter als 14. Jahre, können Sie dieses im Bürgerbüro beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis für das eID-Verfahren auslesen können, können Sie ein Führungszeugnis auch Online beantragen. Ein einfaches Führungszeugnis können Sie auch schriftlich beantragen. Dazu muss Ihre Unterschrift aber von einer sogenannten siegelführenden Stelle (Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung, Notar) beglaubigt werden.
Besondere Hinweise
Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:
Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann.
Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen, z.B. folgende:
Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).
Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.
Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im Allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 20 Jahren).
Voraussetzungen
Vollendung des 14. Lebensjahres
bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
Bearbeitungsdauer
ca. 2 bis 3 Wochen (Unionsbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit ca. 5 Wochen)
Dokumente
bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter "Weiterführende Links").
Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.
Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
die AusweisApp2 und
ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses können Sie ganz ohne Termin direkt an unseren Schnellschalter im neuen Bürgerbüro Am Viktoriabrunnen 4 erledigen.