Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Änderungen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs
Beschreibung
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
Besondere Hinweise
Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse
Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
Verfahrensablauf
Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Fristen
Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Durchführung der störfallrelevanten Änderung am Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Dokumente
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.