Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs
Beschreibung
Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.
Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.
Besondere Hinweise
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.
Voraussetzungen
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.
Verfahrensablauf
Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Fristen
Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.
Dokumente
Erforderliche Unterlage/n
Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist
ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen
Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe
Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs
Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu
benachbarten Betriebsbereichen
anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
Bereichen und Entwicklungen:
von denen ein Störfall ausgehen könnte
bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann
bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können