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Stadt Coburg

Stadt Coburg

Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

Beschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

Erläuterungen und Hinweise