Führerschein zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf.
Die individuell betroffenen Klassen und das jeweilige Ablaufsdatum kann über die Rückseite des Kartenführerscheins (Spalte 11) ermittelt werden. Bis zum angegebenen Tag, 24.00 Uhr, sind die betroffenen Fahrerlaubnisklassen längstens gültig und erlöschen danach kraft Gesetzes.
Um den Wegfall von Besitzständen und Rechtsnachteile zu vermeiden, ist eine fristwahrende Verlängerung eigenverantwortlich rechtzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.
Voraussetzungen
geistige und körperliche Eignung
Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
persönliche Zuverlässigkeit
nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Verlängerung bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
Die Führerscheinstelle holt u.a. eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister ein.
Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 - 8 Wochen
Fristen
Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gestellt werden. Wird er nach Ablauf der Geltungsdauer gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beantragen.
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis sollte am besten mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten beantragt werden; spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit bzw. vor dem 50. Geburtstag.
Dokumente
Sie benötigen folgende Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
EU-Kartenführerschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung)
Gebühren
bei (fristgerechter) Verlängerung: 32,90 EUR
wenn bisherige Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist: 43,90 EUR