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Stadt Coburg

Zulassungsstelle

Alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine müssen umgetauscht werden

Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren umzutauschen. Das zuständige Büro finden Sie im Landratsamt, Zimmer E49.

Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren umzutauschen. 

Das hierfür in Stadt und Landkreis Coburg zuständige Büro Führerscheinpflichtumtausch des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg zieht um und befindet sich ab dem Montag, 9. Januar 2023, in Zimmer Nummer E 49 (Erdgeschoss) im Hauptgebäude des Landratsamtes Coburg, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg. 

Auf Grund des Umzugs ist vom Mittwoch, 4. Januar 2023, bis Donnerstag, 5. Januar 2023 kein Führerscheinpflichtumtausch möglich.

Für den Umtausch des alten Papierführerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein wird ein persönlicher Termin benötigt, der beim Büro Führerscheinpflichtumtausch über die Homepage (Öffnet in einem neuen Tab) sowie telefonisch unter der Rufnummer 09561/514-9546 oder -9547 vereinbart werden kann.

Der Zugang zum Büro Führerscheinpflichtumtausch ist ausschließlich für angemeldete Besucher mit Termin über den Bürgerservice am Haupteingang des Landratsamtes möglich.

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch sind ebenfalls auf der Homepage (Öffnet in einem neuen Tab) der Zulassungsstelle zu finden. Sämtliche weiteren Führerscheinangelegenheiten werden von der Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bearbeitet. Diese befindet sich wie bisher in der Dienststelle Wilhelm-Ruß-Straße 5, 96450 Coburg