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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Sicher ins neue Jahr

In der Silvesternacht dürfen Sie nicht überall Raketen und Böller zünden. Zu Altenheimen, Kirchen, Fachwerkgebäuden und Ställen müssen Sie Abstand halten. Alle Vorgaben finden Sie hier.

In Coburg gibt es in der Silvesternacht keine angeordneten Verbotszonen, in denen Sie kein Feuerwerk zünden dürfen. Allerdings gelten die allgemeinen Vorgaben. Somit ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Um die Brandgefahr für die vielen historischen Gebäude in der Coburger Innenstadt, wie Schloss Ehrenburg, Landestheater, Naturkundemuseum, Stadt-, Rat- und Zeughaus, zu reduzieren, bittet Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes: „In deren Umkreis soll grundsätzlich jedes Feuerwerk unterbleiben.“ Außerdem ist ein großer Abstand zu Tierhaltungen, wie Weiden und Ställen, Scheunen, Tankstellen und leicht entzündlichen Stoffen, wie zum Beispiel trockenem Weihnachtsschmuck, zu halten.

Um einer Brandgefahr für die Veste Coburg zu minimieren, wird die Festungsanlage am 31. Dezember um 22 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Polizei rät außerdem, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die eine Zulassung in Deutschland haben. Diese sind am CE-Zeichen zu erkennen. Ungeprüfte Produkte bergen ein unkalkulierbares Verletzungsrisiko.

Die gesundheitlichen Risiken dürfen nicht unterschätzt werden, auch bei zugelassenem Feuerwerk. Insbesondere unter Alkoholeinfluss steigt die Unfallgefahr nochmals an. Die Palette möglicher Verletzungen reicht von Gehörschäden über verbrannte oder abgerissene Finger bis hin zu schwersten Augenverletzungen.

Generell verboten bleiben auch an Silvester und Neujahr die „Himmelslaternen“, die ihr Brandrisiko unkontrolliert in die Ferne tragen. Außerdem dürfen nur erwachsene Personen handelsübliche „Silvesterraketen“, „Kracher“ und „Böller“ (Kategorie 2 – früher Feuerwerksklasse II) und auch nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen. 

Wer gegen ein Abbrennverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld nach dem Sprengstoffgesetz, das im Extremfall bis zu 50.000 Euro betragen kann.