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Stadt Coburg

Familienstadt

Starke Angebote für Familien

Der Coburger Familienpass steht für Unterstützung und Teilhabe. Seit knapp 30 Jahren bietet er Familien finanzielle Entlastung und Zugang zu zahlreichen Freizeit- und Bildungsangeboten. Einfach online beantragen, per App nutzen und die Vorteile genießen – in Coburg und darüber hinaus.

Bei Fragen zur Beantragung oder zur App-Nutzung steht die Stabsstelle Demografie, Bildung & Familie gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Bürgerbüros zur Verfügung: v.l.n.r. Bahadir Demirezen (Einwohneramt), Petra Michalowski-Scheidmantel (Einwohneramt), Dana Helbig (Stabsstelle Demografie, Bildung & Familie), 3. Bürgermeister Can Aydin, Bianca Haischberger (Stabsstelle Demografie, Bildung & Familie)

Seit nunmehr fast drei Jahrzehnten entlastet der Coburger Familienpass Familien im Alltag – unkompliziert, digital und kostenfrei. Der Pass kann bequem online für alle Familienmitglieder beantragt werden und ermöglicht zahlreiche Vergünstigungen in den Bereichen Handel, Dienstleistungen, Bildung, Freizeit und Kultur.

„Der Familienpass steht für ein Coburg, das zusammenhält. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtiger denn je, Familien konkret zu unterstützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Der Familienpass schafft genau das. Mein ausdrücklicher Dank gilt den vielen Partnern, die auch 2026 wieder mit dabei sind und unser Netzwerk stetig erweitern,“ betont 3. Bürgermeister Can Aydin.

Während der Familienpass in den Anfangsjahren vor allem Angebote aus dem Stadtgebiet enthielt, hat sich sein Wirkungskreis deutlich vergrößert. Gemeinsam mit langjährigen und neuen Partnern – darunter u. a. Utopolis Coburg, Funtasy World Rödental, DAV-Kletterzentrum, Kunstsammlungen der Veste sowie verschiedenen Dienstleistern aus Handel und Handwerk – profitieren Familien heute von einem vielfältigen Spektrum an regionalen und überregionalen Vergünstigungen.

Auch Ziele außerhalb der Region bleiben ein wichtiger Bestandteil: Erlebnisse wie in der Teufelshöhle Pottenstein, dem Golfkletterpark Oberhof, dem DB Museum Nürnberg oder dem Wildpark Hundshaupten sind weiterhin stark nachgefragt. Die konstante Erweiterung zeigt, wie lebendig der Familienpass ist – und wie sehr er dazu beiträgt, Familien echte Entlastung und Freizeitqualität zu bieten.

„Jedes Jahr wächst unser Netzwerk weiter – und damit auch die Möglichkeiten für Coburger Familien. Der Familienpass ist ein echtes Gemeinschaftsprojekt, getragen von vielen engagierten Partnerinnen und Partnern, die Familienfreundlichkeit in unserer Stadt mitgestalten. Wir freuen uns sehr, dass wir 2026 neue Angebote aufnehmen und bestehende Kooperationen vertiefen konnten,“ erklärt Bianca Haischberger, Leiterin der Stabsstelle Demografie, Bildung & Familie.

Ab dem 07. Dezember 2026 kann der Familienpass wie gewohnt online unter
www.coburg.de/familienpass (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden. Bestehende Familienpass-Inhaberinnen und -Inhaber erhalten rechtzeitig eine E-Mail mit einem direkten Verlängerungslink – schneller und unkomplizierter geht es nicht.

Ein kurzer Animationsfilm begleitet den Beantragungsprozess Schritt für Schritt. Nach Bewilligung erhalten alle Antragstellenden die Zugangsdaten für die kostenlose Familienpass-App im App- oder Google Play Store. Dort können bis zu fünf Pässe einer Familie verwaltet und alle Vergünstigungen direkt mobil genutzt werden.

Bei Fragen zur Beantragung oder zur App-Nutzung steht die Stabsstelle Demografie, Bildung & Familie gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Bürgerbüros zur Verfügung:

Tel. 09561/89-2000 oder familienpasscoburgde.

Eine vollständige und stets aktualisierte Übersicht aller Angebote befindet sich unter:
www.coburg.de/familienpass (Öffnet in einem neuen Tab)

Wer kann den Familienpass beantragen?

  • Familien mit drei oder mehr Kindern unter 21 Jahren, die in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind unter 21 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben. (Kinder können mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Coburg gemeldet sein.)
  • Wohngeldempfänger, die mit mindestens einem Kind unter 21 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben
  • Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 21 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und in Asylbewerberunterkünften in Coburg leben

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Bildnachweise

  • Stadt Coburg