Bewohnerparken ist ein Instrument der Straßenverkehrsordnung, um in städtischen Quartieren, bei Mangel an privaten Stellflächen und einem erheblichen allgemeinen Parkdruck, für Bewohner, die regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden, Abhilfe zu schaffen.
Bewohnerparken ist ein Instrument der Straßenverkehrsordnung, um in städtischen Quartieren, bei Mangel an privaten Stellflächen und einem erheblichen allgemeinen Parkdruck, für Bewohner, die regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden, Abhilfe zu schaffen.
In Coburg wurden verschiedenen Parkzonen eingerichtet. Grundsätzlich werden für jeden privilegierten Stellplatz zwei Berechtigungsausweise ausgegeben, um ein ausreichendes Stellplatzangebot für alle Ausweisinhaber garantieren zu können. Die Privilegierung der Stellplätze erfolgt im Wesentlichen durch drei Varianten.
- Reservierung bestimmter Stellplätze nur für Bewohner
- Freistellung der Bewohner von der Parkraumbewirtschaftung; außerhalb der Bewirtschaftungszeit kombiniert mit Reservierung für Bewohner
- Eingeschränktes Haltverbot mit Freistellung für Bewohner
Folgende Parkzonen wurden eingerichtet:
Bitte öffnen Sie für weitere Informationen die folgenden Übersichtspläne.
Parkzone 1
Parkzone 2
Parkzone 3
Parkzone 4
Parkzone 5
Parkzone 6
Parkzone 7
Parkzone 8
Parkzone 9
Bei entsprechender Antragstellung kann für jeden Haushalt maximal 1 Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Maximal können Kennzeichen von zwei verschiedenen Fahrzeugen auf einen Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
Ein Bewohnerparkausweis kann maximal für ein Jahr ausgestellt werden und muss nach Ablauf entsprechend verlängert werden.
Bei Kennzeichenänderung während des Bewilligungszeitraums wird eine Gebühr i.H.v. 11,00 € fällig. Das Kennzeichen kann unter Vorlage der neuen Zulassungsbescheinigung und des bisherigen Parkausweises geändert werden.