Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Der Wehrdienst besteht aus sechs Monaten freiwilligem Wehrdienst als Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst.
Die Einberufung zum freiwilligen Wehrdienst steht an - wer zahlt nun die Miete für die Wohnung, den Unterhalt für die Familie, den Kredit für das Auto und die Versicherung? In diesem Falle hilft die Unterhaltssicherungsstelle im Sozialamt.
Wer kann Leistungen beantragen?
Antragsberechtigt ist in jedem Falle die / der Wehrpflichtige selbst. Es kommen aber auch Leistungen für ihre / seine Familienangehörige, wie Ehemann / Ehefrau, Kinder, Eltern und in Einzelfällen sogar Geschwister in Betracht.
Welche Leistungen sind für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes möglich?
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Unterhaltsleistungen an Ehemann / Ehefrau und Kinder, evtl. auch an Eltern und Geschwister
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Einmalige Leistungen für besondere Fälle und Weihnachtsgeld
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Beiträge für die Krankenversicherung oder Krankenhilfe
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Beihilfe für die Bezahlung der Miete oder der Eigenheimdarlehen
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Beiträge zu privaten Schadensversicherungen
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Raten zur Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten bis zu bestimmten Höchstgrenzen
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Wirtschaftsbeihilfen für Selbständige
Welche Leistungen gibt es bei Wehrübungen?
Arbeitnehmern wird der entfallende Arbeitslohn ersetzt. Selbständige können die Kosten für einen Vertreter oder für entfallende Einkünfte beantragen.