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Stadt Coburg

Einwohneramt

Wohnsitz; Anmeldung

Willkommen in Coburg. Spätestens zwei Wochen nach Ihrem Umzug müssen Sie sich im Bürgerbüro an- oder ummelden.

Beschreibung

Sie haben in Coburg eine neue Wohnung bezogen, dann müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns an- oder ummelden. Dafür kommen Sie in Bürgerbüro. Ein Teil der Arbeit können Sie schon online vorbereiten. 

Im Bürgerbüro müssen Sie dann den Meldeschein unterschreiben, Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes und gültiges Ausweisdokument vorlegen. Außerdem benötigen wir eine Wohnungsgeberbescheinigung oder vergleichbaren Nachweis. Sie können auch einer anderen Person eine Vollmacht für die Anmeldung ausstellen.

Ehe- und Lebenspartner sowie weitere Familienangehörige, die mit Ihnen zusammen die neue Wohnung bezogen haben, können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen. Hierbei reicht es, wenn eine oder einer von Ihnen die Anmeldung vornimmt. Für die Adressänderung im Personalausweis müssen Ihre Familienmitglieder aber selbst in Bürgerbüro kommen.

In Deutschland geboren Kinder, werden automatisch in der Wohnung der Mutter bzw. der Eltern angemeldet. Sie müssen nur extra angemeldet werden, sie eine andere Wohnung, zum Beispiel die alleinige Wohnung des Vaters, beziehen.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Termin vereinbaren

Sie können - zur Vermeidung von Wartezeiten und zur besseren Planung - online einen Termin vereinbaren.