Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Allgemeine Finanzwirtschaft

Straßenreinigungsgebühren; Erhebung

Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.

Beschreibung

Die Themen Straßenreinigung und Winterdienst mit Räum- und Streupflicht der Anlieger wurden von der Stadt Coburg auf das Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) (Öffnet in einem neuen Tab) übertragen. Der CEB hat hierzu die Straßenreinigungs- und Winterdienstverordnung PDF-Datei 123,84 kB erlassen. Aus dieser Verordnung ergeben sich die Rechte und die Pflichten der Bürger. Genauere Informationen können direkt unter www.ceb-coburg.de (Öffnet in einem neuen Tab) abgerufen werden.

Die Straßenreinigungs- und Winterdienstverordnung des Kommunalunternehmen CEB verpflichtet alle Eigentümer von Grundstücken (auch die sogenannten Hinterlieger), die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, die auf sie entfallenden Flächen der öffentlichen Straßen auf eigene Kosten zu reinigen.

Im Anschlussgebiet führt das Kommunalunternehmen CEB die Reinigung der Fahrbahnen durch, soweit diese ins Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsgebühren-Satzung PDF-Datei 108,01 kB aufgenommen sind. Für diese Leistung werden von den betroffenen Grundstückseigentümern oder den zur Nutzung dinglich Berechtigten Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die Verpflichtung zur Reinigung der Gehbahnen obliegt dem Grundstückseigentümer.