Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialer Dienst; Beantragung
Handwerksbetriebe können die Ausstellung entsprechender Parkausweise beantragen. Damit bestehen dann verschiedene Berechtigungen zum Parken.
Beschreibung
Parkvergünstigungen für Handwerksbetriebe in der Stadt Coburg
Vergünstigungen:
an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (VZ 286 und 290 StVO), zu parken,
im Bereich des Zonenhaltverbots (VZ 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (VZ 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (VZ 315 StVO) gekennzeichnet sind (mit Zusatzschild), zu parken; Behindertenparkplätze dürfen nicht benutzt werden
an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr,
in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken,
auf Gehwegen zu parken; eine Durchgangsbreite von 1,5 Metern muss jedoch verbleiben (§ 12 Abs. 4 StVO); Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden.
in Fußgängerbereichen (VZ 242) zu parken, jedoch nur während der zugelassenen Lieferzeiten (i.d.R. 18-10 Uhr) – außerhalb dieser Zeiten nur in Notfällen
Voraussetzungen
Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.
Parkausweis für ein konkretes Fahrzeug (mit Nennung des amtlichen Kennzeichens)
80,00 €
120,00 €
160,00 €
Parkausweis für bis zu 4 Fahrzeuge (mit Nennung der amtlichen Kennzeichen) nur einmal gleichzeitig nutzbar
140,00 €
220,00 €
300,00 €
Wochenberechtigung je Fahrzeug
25,00 €
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2-Tagesberechtigung je Fahrzeug
10,00 €
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Für die 2-Tagesberechtigung bzw. Wochenberechtigung können Sie sich eine schriftliche Ausnahmegenehmigung im Ordnungsamt abholen. Telefonische Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt.
Die Vergünstigungen sind nur auf Fälle zu beschränken, in denen das Fahrzeug als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug und Materialien oder aufgrund von Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.