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Stadt Coburg

Stadtbauamt

Flächennutzungsplan; Aufstellung

Flächennutzungspläne werden von den Kommunen aufgestellt. Sie beschreiben in Grundzügen, welche städtebaulichen Vorgaben es für Bauprojekte gibt.

Beschreibung

Flächennutzungspläne werden von den Kommunen aufgestellt. Sie beschreiben in Grundzügen, welche städtebaulichen Vorgaben es für Bauprojekte gibt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen, die für Teile des Stadtgebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger*innen und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.

Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.

Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger*innen als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.