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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung

Wer als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen seiner Fahrschule betreibt, bedarf der Zweigstellenerlaubnis.

Beschreibung

Der Betrieb von Zweigstellen einer Fahrschule (also Unterrichtsräumen an anderen Örtlichkeiten als der Hauptbetriebsstelle der Fahrschule) ist nur zulässig, wenn – neben der Fahrschulerlaubnis (s. Verwandte Themen) – dafür jeweils eine Zweigstellenerlaubnis vorliegt. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde des Sitzes der Zweigstelle.