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Stadt Coburg

Beteiligungsmanagement

Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune

Die Stadt Coburg muss jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören. Dazu gehören zum Beispiel Eigenbetriebe wie die SÜC.

Beschreibung

Ist die Stadt Coburg mit mindestens 5% an einem Unternehmen, zum Beispiel einer GmbH, beteiligt, muss sie einmal im Jahr darüber einen Bericht verfassen. Dieser umfasst Angaben über den öffentlichen Zweck des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme.

Der Beteiligungsbericht dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.