Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums
Beschreibung
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Besondere Hinweise
Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine
Ordnungswidrigkeit.
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
Verfahrensablauf
Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
Diese prüft Ihre Anzeige.
Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Dokumente
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage