Stadt Coburg
Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Beschreibung
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Besondere Hinweise
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Dokumente
- Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.