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Stadt Coburg

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Immissionsschutz; Übermittlung von Emissionsmessberichten

Beschreibung

Als Anlagenbetreiber ist man nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, bestimmte Emissionen zur Überwachung durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) oder kontinuierliche Messungen ermitteln zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen.

Dies betrifft u.a.

  • Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid
  • Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 
  • Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
  • Anlagen zur Feuerbestattung 
  • Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen 
  • Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel in Anlagen, die der 31. BImSchV unterfallen 
  • mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen 

Die zuständige Behörde für die Anlagenüberwachung ist durch das Bayerische Immissionsschutzgesetz geregelt. Die Zuständigkeit liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) bzw. bei der entsprechenden Regierung, dem Bergamt oder dem Landesamt für Umwelt. Sie können die für eine Anlage zuständige Stelle über das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige ”ReSyMeSa" ermitteln (siehe unter „Weiterführende Links“).