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Stadt Coburg

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Eingliederungshilfe; Beantragung für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Beschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

  • Angststörung,
  • Depression,
  • Psychose,
  • Autismus,
  • ADHS oder
  • eine Essstörung

sein.

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Frage kommen. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Eingliederungshilfe wird geleistet:

  • in ambulanter Form
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • durch geeignete Pflegepersonen und
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.

Erläuterungen und Hinweise