Mietrückstände; Beantragung der Übernahme zur Sicherung der Unterkunft
Beschreibung
Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.
Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.
Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.
Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Voraussetzungen
die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers
Fristen
Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.
Dokumente
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
Mietvertrag oder Mietbescheinigung
Nebenkostenabrechnung
Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
Lohnabrechnungen
Jobcenterbescheide
Einkommen der Kinder
Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
Ratenzahlung
Kreditverträge
gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank