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Stadt Coburg

Standesamt Coburg

Sternenkind; Bescheinigung über eine Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt ist ein schwerer Schicksalsschlag. Beim zuständigen Standesamt kann auf Wunsch der Eltern eine Bescheinigung der Geburt ausgestellt werden.

Verlust eines Kindes

Beschreibung

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Kind nach der Scheidung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürliche Lungenatmung) gezeigt hat, sowie unter 500 Gramm wog und/oder die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht hat.

Eine Pflicht zur Anzeige einer Fehlgeburt besteht nicht. Auf Wunsch stellt Ihnen das zuständige Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt aus. Eine Beurkundung im Personenstandsregister findet dabei aber nicht statt.