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Stadt Coburg

Stadt Coburg

Gewerbesteuer; Stundung der Steuerschuld

Beschreibung

Stundung von fälligen Zahlungen
Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter gewissen Umständen für Forderungen der Steuerabteilung der Stadt Coburg eine Aufschiebung Ihrer Zahlung oder eine Zahlung in Raten beantragen.

Beschreibung
Für eine sachgerechte Entscheidung über Ihren Antrag benötigen wir neben einem schriftlichen Antrag (auch per E-Mail), Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Steuerabteilung der Stadt Coburg behält sich vor, im Einzelfall zur sachgerechten Ermessensausübung weitere Unterlagen anzufordern.

Voraussetzungen
Eine Ratenzahlung/Stundung (Billigkeitsmaßnahme) kann unter folgenden Bedingungen gewährt werden:

  1. Sie können die fällige Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin oder nicht in einer Summe zum Fälligkeitstermin begleichen.
  2. Sie haben kein verwertbares Vermögen (Bargeld, Sparguthaben, Lebensversicherungen, Wertpapiere und dergleichen), um die fällige Zahlung zu erfüllen.
  3. Sie können keinen Bankkredit für die bestehende Zahlungsverpflichtung aufnehmen.
  4. Sie haben Ihre mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit nicht selbst herbeigeführt.
  5. Sie haben mit Ihrem Verhalten nicht bereits gegen die steuerlichen Interessen der Allgemeinheit verstoßen, also zum Beispiel Ihre Steuererklärung bereits verspätet eingereicht und so die Zahlung bereits hinausgeschoben.

Benötigte Unterlagen
Antragstellung als Privatperson (natürliche Person): Bitte übersenden Sie uns hierfür nachfolgend aufgeführte Unterlagen und Angaben:

  1. Formloser Antrag auf Stundung/Ratenzahlung (schriftlich oder per E-Mail).
  2. Ausgefülltes Formblatt „Fragebogen Stundung-natürliche Personen, Privatpersonen“ mit den im Formblatt geforderten Nachweisen.
  3. Ausgefülltes Formblatt „Bankbestätigung über Kreditmöglichkeiten“. Die Punkte „Zahlungspflichtige/r“, „Konto Nr. bei der Bank“, „Personenkontonummer“ sind hierbei von der Antragstellerin/vom Antragsteller auszufüllen. Die übrigen Angaben werden von der Bank ausgefüllt. Stehen Sie als Antragsteller*in mit mehreren Banken in Geschäftsverbindung, benötigt die Steuerabteilung dieses Formblatt von jeder Bank ausgefüllt.

Antragstellung als juristische Person, Gewerbebetrieb, Unternehmen oder vergleichbare Organisation: Bitte übersenden Sie uns hierfür nachfolgend aufgeführte Unterlagen und Angaben:

  1. Formloser Antrag auf Stundung/Ratenzahlung (schriftlich oder per E-Mail).
  2. Ausgefülltes Formblatt „Fragebogen Stundung-juristische Personen, Unternehmen oder vergleichbare Organisationen“ mit den im Formblatt geforderten Nachweisen (detaillierte Betriebswirtschaftliche Auswertung -Betrachtungszeitraum: mindestens sechs Monate, Vorjahresbilanz).
  3. Ausgefülltes Formblatt „Bankbestätigung über Kreditmöglichkeiten“. Die Punkte „Zahlungspflichtige/r“, „Konto Nr. bei der Bank“, „Personenkontonummer“ sind hierbei von der Antragstellerin/vom Antragsteller auszufüllen. Die übrigen Angaben werden von der Bank ausgefüllt. Stehen Sie als Antragsteller*in mit mehreren Banken in Geschäftsverbindung, benötigt die Steuerabteilung dieses Formblatt von jeder Bank ausgefüllt.

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Datenschutzhinweise hin. Diese sind nachstehend als eigenständiges Dokument einsehbar.

Die „Checkliste für Antragstellung für natürliche Personen, Privatpersonen“ und „Checkliste für Antragstellung für juristische Personen, Unternehmen oder vergleichbare Organisationen" beinhalten die wichtigsten Punkte der Antragstellung. Bei Zuschriften ist es immer zwingend erforderlich, dass Sie die Personenkontonummer mit angeben. Diese können Sie Ihrem letzten Bescheid oder Ihrer Zahlungsaufforderung entnehmen.

Auskünfte per E-Mail sind möglich, wenn Sie uns das Formular Einverständniserklärung Auskunft per E-Mail zusenden.

Fragen & Antworten
Welche Unterlagen benötigt die Steuerabteilung?
Welche Unterlagen und Angaben wir konkret hierfür benötigen, richtet sich danach, ob Sie als Privatperson oder als juristische Person, Gewerbebetrieb, Unternehmen oder vergleichbare Organisation einen Antrag stellen.
Eine Übersicht der Dokumente finden Sie unter dem Abschnitt Links & Downloads.

Rechtliche Grundlagen
Die Voraussetzungen für eine Stundung sind in § 222 Abgabenordnung (AO) zu finden.

Die Auskunftspflicht (Mitwirkungspflicht) des Antragstellers / der Antragstellerin ergibt sich aus § 90 Abgabenordnung (AO).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Andrey_Popov/Shutterstock.