Was ist die Kommunalwahl?
Die Kommunalwahl ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt Unterschiede in Wahlperioden und Wahlberechtigungen. In Bayern sind alle 6 Jahre Kommunalwahlen. Wahlberechtigt sind alle Menschen ab 18 Jahren mit deutscher oder europäischer Staatsbürgerschaft, die seit mindestens 2 Monaten in der Stadt/Gemeinde wohnen. In manchen Bundesländern darf bereits ab 16 Jahren gewählt werden.
Gewählt werden die Personen, die auf kommunaler Ebene das Volk vertreten. In kreisfreien Städten werden Oberbürgermeister*innen und die Stadtratsmitglieder gewählt.
In Landkreisen werden die Landrät*innen und die Kreistagsmitglieder gewählt. In kreisangehörigen Gemeinden und Städten werden Bürgermeister*innen und die Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder gewählt.
| Kreisfreie Stadt | Landkreis |
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Handelt auf der politischen und Verwaltungsebene komplett eigenständig. Gehört keinem Landkreis an. |
Ein Landkreis umfasst ein Gebiet mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden. |
| Beispiele für kreisfreie Städte | Beispiele für Landkreise |
| Coburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen |
Kreis Coburg, Kreis Kronach, Kreis Lichtenfels, Kreis Bamberg |
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Beispiele für kreisangehörige Städte |
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Neustadt bei Coburg, Rödental, Seßlach |
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Beispiel für Gemeinden |
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Großheirath, Meeder, Untersiemau |
Oberbürgermeister*in
Oberbürgermeister*innen sind die gewählten Verwaltungsaufsichtspersonen einer kreisfreien Stadt. Ähnlich wie Bürgermeister*innen auf Gemeindeebene, vertreten Oberbürgermeister*innen die kreisfreie Stadt und arbeiten mit dem Stadtrat zusammen.
Oberbürgermeister*innen werden direkt gewählt, in der Regel auf 6 Jahre. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Oberbürgermeister*innen die Vertretung der Bürger*innen auf Stadtebene sind, die Verwaltung der Stadt leiten und zusammen mit dem Stadtrat über wichtige Anliegen der Stadt entscheiden.
Die Aufgaben von Oberbürgermeister*innen:
- Die Leitung der Verwaltung: Oberbürgermeister*innen führen die Stadtverwaltung und koordinieren/überwachen die Ämter der Stadtverwaltung.
- Die Vertretung der Stadt: Oberbürgermeister*innen vertreten offiziell die Stadt und ihre Interessen nach außen.
- Die Durchführung von Stadtratsbeschlüssen: Oberbürgermeister*innen sind verantwortlich für die Durchführung und praktische Umsetzung der Beschlüsse.
- Die Finanzverantwortung: Oberbürgermeister*innen erstellen den Haushaltsplan zusammen mit der Finanzfachabteilung und setzen ihn um/überwachen die Verwendung finanzieller Mittel.
- Die Koordination von Aufgaben: Oberbürgermeister*innen organisieren die Zuständigkeiten der Ämter und koordinieren die Ämter untereinander.
- Die Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Oberbürgermeister*innen arbeiten zusammen mit der Polizei und den Behörden (z.B. Katastrophenschutz)
- Ansprechpartner für die Bürger*innen sein: Oberbürgermeister*innen sind anwesend/erreichbar für Bürger*innen bei Veranstaltungen, manche haben sogar reguläre Sprechstunden.
Die Stadtratsmitglieder
Stadträtin/Stadtrat sind gewählte Mitglieder des Gremiums “Stadtrat”, dem Organ zur kommunalen Selbstverwaltung einer Stadt. Sie spielen eine wichtige Rolle in der politischen und organisatorischen Struktur der Stadt.
Bürger*innen können an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrats teilnehmen, müssen Ihre Anliegen aber über die Mitglieder des Stadtrats einbringen lassen.
Der Stadtrat besteht aus gewählten Stadtratsmitgliedern, die in Bayern auf 6 Jahre gewählt werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Stadtrat das politische Steuerungsgremium der Stadt ist, das über langfristige politische und finanzielle Angelegenheiten entscheidet. Er ist dafür verantwortlich, dass Oberbürgermeister*innen und Verwaltung Entscheidungen im Einklang mit den politischen Vorgaben umsetzen.
Die Aufgaben des Stadtrats:
- Beratung und Beschlussfassung: Der Stadtrat trifft wesentliche politische Entscheidungen und beschließt bspw. den Haushalt der Stadt, Investitionen der Stadt, sowie Satzungen und Verordnungen (Stadtrecht).
- Die Kontrolle der Verwaltung: Der Stadtrat stellt sicher, dass die Arbeit von Oberbürgermeister*innen und der Verwaltung in Übereinstimmung mit politischen Vorgaben sind. Er erhält Bericht von Oberbürgermeister*innen und darf diesen Fragen stellen und sie kritisieren.
- Die Vertretung von Bürgerinteressen: Der Stadtrat vertritt die Interessen der Bürger*innen auf Stadtebene und muss dabei sowohl politische Mehrheiten als auch verschieden Anliegen der Bürger*innen berücksichtigen. Hier können Parteien, Fraktionen und einzelne Stadtratsmitglieder Anträge einbringen, welche diskutiert und entschieden werden.
- Der Beschluss über kommunale Projekte: Der Stadtrat entscheidet über Projekte, welche die Stadt betreffen, wie bspw. Bauvorhaben, die Errichtung öffentlicher Einrichtungen, z.B. Schwimmbäder, Landestheater oder “Itzpark” in der Rosenauer Straße, sowie über den Haushalt der Stadt.
- Die Einberufung von Senate: Zur effizienten Organisation der Arbeit bilden die Mitglieder des Stadtrats in Senate und Ausschüsse. Diese beschließen entweder selbst oder bereiten Beschlüsse vor, über die der Stadtrat beschließt. Beispiele für Senate sind: Jugendhilfesenat, Bau- und Umweltsenat, Finanzsenat, Kultur- und Schulsenat.
- Die Beratung und Diskussion zu wichtigen Themen der Stadt: Der Stadtrat ist das Diskussionsforum für aktuelle politische Themen der Stadt.
- Die Politische Meinungsbildung: Der Stadtrat bringt die politische Meinung und Ausrichtung der Stadt zum Ausdruck. Er ist nicht nur das Verwaltungsgremium, sondern auch ein politisches Organ, das die politische Richtung und Linie der Stadt vorgibt.
Alle Infos zum Download
Weiterführende Informationen
- Gemeinde- und Landkreiswahlen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration → Infos zur Kommunalwahl im Allgemeinen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kommunalverfassung - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration → Infos zur Kommunalverfassung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Art. 30 GO: Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats - Bürgerservice → rechtliche Grundlagen des Gemeinderats (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinderat - bayerisches-kommunalrecht.de → Infos zum Gemeinderat (weitestgehend auch übertragbar auf Stadtrat) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bürgermeister - bayerisches-kommunalrecht.de → Infos Bürgermeister*in (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bürgermeister/Bürgermeisterin | bpb.de → Infos zu Bürgermeister*in (Öffnet in einem neuen Tab)
- Art. 34 GO: Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister - Bürgerservice → rechtliche Grundlagen des Bürgermeisters (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadtrat | bpb.de → Infos zum Stadtrat (Öffnet in einem neuen Tab)
- Rat, kommunale Ebene | bpb.de → Infos zu den Räten auf kommunaler Ebene (Öffnet in einem neuen Tab)
- Selbstverwaltung, kommunale | bpb.de → generelle Infos zur kommunalen Selbstverwaltung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Art. 35 GO: Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen → Infos zum 2. und 3. Bürgermeister (Öffnet in einem neuen Tab)
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