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Stadt Coburg

Amt für Jugend und Familie

Gesamtkonzeption Jugendarbeit 2030

Um Jugendlichen die besten Startmöglichkeiten zu geben, damit sie in Coburg gut und sicher aufwachsen und leben können, hat die Stadt Coburg zusammen mit den freien Trägern der Jugendhilfe die Gesamtkonzeption Jugendarbeit 2030 ausgearbeitet.

Jugendliche

Mit der Gesamtkonzeption Jugendarbeit 2030 nimmt die Stadt Coburg ihre Gesamt- und Planungsverantwortung in der Jugendhilfe gemäß § 79 SGB VIII wahr. Zudem nimmt sie als öffentlicher Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Jugendhilfeplanung ihre kommunale Pflichtaufgabe wahr „ein möglichst wirksames, vielfältiges, inklusives und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen zu gewährleisten“ (§ 80 Abs. 2 S. 2 SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)). Ferner hat sie „…die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen“ (§ 80 Abs. 2. S. 4 SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)).