Breitbandversorgung 1. Verfahren
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 09.10.2014)
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 09.10.2014)
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 23.04.2015)
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung (veröffentlicht am 07.10.2015)
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 02.03.2016)
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 02.03.2016)
Freigabe Modul 8 - Fördersteckbrief (veröffentlicht am 04.05.2016)
Aktuelles zur Breitbandförderung in Bayern
Weitere Informationen zum Thema Breitbandausbau finden Sie auf der Seite des Bayerischen Breitbandzentrums.
Breitbandversorgung 2. Verfahren
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 08.12.2017)
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 08.12.2017)
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 18.05.2018)
Ergebnis der Markterkundung vom 14.12.2017 – 17.01.2018 (veröffentlicht am 18.05.2018)
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung (veröffentlicht am 06.11.2018)
Kooperationsvertrag (veröffentlicht 09.01.2019)
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 02.07.2019)
Breitbandversorgung 3. Verfahren
Die Stadt Coburg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums https://www.schnelles-internet-in-bayern.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet (Modul 2)
Bekanntmachung
Die Stadt Coburg führt entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) vom 25.02.2022 bis 01.04.2022 eine Markterkundung durch.
Dokumente zur Markterkundung
Die Adressliste kann gegen Übersendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung unter folgender Adresse per Email angefordert werden:
Amt für Digitalisierung und Kommunikation
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
Dienstag | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
Mittwoch | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |