Bereits Ende November musste der Winterdienst erstmals in dieser Saison ausrücken – so früh wie schon lange nicht mehr. Aber der CEB war vorbereitet. „Wir schauen natürlich immer auf die Wetterberichte und da war dann klar, dass hier was auf uns zu kommt, und so konnten sich die Kollegen vorbereiten“, erinnert sich Marek Leks, Planungsstelle maschineller Winterdienst beim CEB. Erfahrungsgemäß muss aber im Januar am meisten geräumt werden.
Elf große Räumfahrzeuge stehen bereit, die je nach Bedarf rausgeschickt werden. Die Einsatzleiter machen in der Regel gegen 2.30 Uhr ihre Kontrollfahrten im Stadtgebiet und alarmieren ab 3 Uhr die Mitarbeitenden, falls ein Einsatz im Streu- und Räumdienst nötig wird. Über 220 Kilometer Straßen gibt es in der Stadt. Da ist klar, dass der CEB nicht gleichzeitig überall sein kann. Die einzelnen Straßen – oder Straßenabschnitte – sind daher gewichtet, von Hauptverkehrsweg bis Anliegerstraßen. Hauptverkehrswege, Busstrecken und steile, gefährliche Straßen werden vom Winterdienst vorrangig bedient. Erst wenn diese Straßen sicher befahrbar sind, kommen die nachrangigen Neben- und Anliegerstraßen an die Reihe.
Soviel zur Theorie. Wenn es allerdings weiter schneit, muss der CEB wieder und wieder die Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken räumen – die anderen Straßen müssen warten. Das erfordert dann auf den Straßen, die (noch) nicht geräumt werden können, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für die Situation. Safety first ist hier die Devise.
Auch städtische Geh- und Radwege, Treppen, Plätze und Bahnübergänge räumt der CEB. Teils mit Fahrzeugen, teils von Hand. Auf den Gehwegen rund um die Anwesen sind jedoch die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Immobilien verantwortlich. Oft werden diese Pflichten im Mietvertrag an die Mietparteien weitergegeben. Ihre Räumpflicht gilt von Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Das ist zu tun
Sie müssen auf Gehwegen entlang des Grundstücks einen Streifen räumen oder streuen, der mindestens einen Meter breit ist (1). Ist der Gehweg schmaler ist er komplett zu räumen. An Kreuzungen ist bis zum Fahrbahnrand zu räumen oder zu streuen (2). Wenn kein Gehweg am Grundstück entlangführt, ist ein Bereich der Straße zu räumen oder zu streuen (4). Den Schnee dürfen Sie dabei nicht auf die Straße schieben (3). Der Winterdienst würde ihn dann nur wieder auf Ihren Gehsteig oder Ihr Grundstück zurückschieben.
Split gibt’s am Wertstoffhof
Die vielen orangenen Splittkontainer sind für den städtischen Winterdienst im Stadtgebiet aufgestellt. Splitt oder anderes Streugut bekommen alle Coburgerinnen und Coburger kostenlos im Wertstoffhoff in der Glender Straße. Mit Salz dürfen Sie auf öffentlichen Wegen grundsätzlich nicht streuen. Nutzen Sie Splitt oder Sand. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.ceb-coburg.de (Öffnet in einem neuen Tab).