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Stadt Coburg

Aquaria

Planung kann weiter gehen

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den einstweiligen Antrag der Initiatoren des Freibad-Bürgerbegehrens abgelehnt. Damit kann die Stadt Coburg die bisherige Planung für den Neubau des in die Jahre gekommenen Aquaria fortführen.

Die Initiatoren hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Stadtrates geklagt, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. Die Stadt Coburg hatte vor der Entscheidung die Expertise von zwei externen, unabhängigen Kanzleien eingeholt. Beide waren zu der Schlussfolgerung gekommen, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, da die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht hinreichend bestimmt ist und die Begründung des Bürgerbegehrens in wesentlichen Punkten irreführend ist. 

In dem jetzt abgelehnten einstweiligen Antrag wurde von den Initiatoren des Bürgerbegehrens zusätzlich gefordert, die bisher vorliegende Planung für das neue Aquaria vorerst nicht weiter zu verfolgen. Das hatte bereits zur Absage eines ersten Planungstermins geführt. Die Planung kann nun weitergeführt werden, damit das neue Aquaria rechtzeitig in Betrieb gehen kann. In der Urteilsbegründung folgte das Verwaltungsgericht Bayreuth weitgehend der Argumentation der Stadt Coburg.

In der Hauptsache, der Klage gegen die Entscheidung des Stadtrates, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, ist noch nicht entschieden worden.