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Stadt Coburg

Kommunalwahl

40 plus 1 Kreuz

Bei den Wahlen zum Stadtrat haben Sie großen Einfluss auf die spätere Zusammensetzung. Sie können ganze Listen wählen, einzelnen Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben, andere streichen. All das können Sie mit dem Online-Teststimmzettel schon vorab ausprobieren.

Dieses Video erklärt, wie Sie bei einer Kommunalwahl in Coburg ihre Stimmen vergeben können.
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Für den Stadtrat haben Sie 40 Stimmen, für die OB-Wahl eine.

11 Listen, 378 Namen - Das kann man in der Wahlkabine schon mal den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Teststimmzettel für die Stadtratswahl können Sie von jetzt ausprobieren, wie Sie ihre 40 Stimmen vergeben, ohne dass der Stimmzettel ungültig wird.

Die Wahl des Oberbürgermeisters

Am einfachsten ist die Wahl des Oberbürgermeisters. Wahlberechtigte haben hier genau eine Stimme. Am Wahltag kann diese einem der Kandidaten gegeben werden. Erhält eine Person die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen, ist sie direkt gewählt. Erreicht kein Kandidat dieses Ergebnis, treten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen zwei Wochen später in einer Stichwahl gegeneinander an.

Die Wahl des Stadtrats

Deutlich komplexer ist die Wahl des Stadtrats. Wahlberechtigte haben hier so viele Stimmen, wie es Sitze im Stadtrat gibt – in Coburg sind das 40 Stimmen. Das ist gesetzlich so festgelegt.

Mehrere Parteien und Gruppierungen haben dafür Listen mit jeweils bis zu 40 Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. Die Stimmen können nun auf unterschiedliche Weise vergeben werden – und das unabhängig davon, auf welcher Liste die einzelnen Personen stehen.

Panaschieren und Kumulieren

Kommunalwahlen sind Persönlichkeitswahlen. Daher können Wahlberechtigte ihre Stimmen auf einzelne Kandidatinnen und Kandidaten verteilen, auch über verschiedene Listen hinweg. Dieses Verteilen auf unterschiedliche Listen nennt sich Panaschieren.

Zusätzlich können Stimmen gebündelt werden: Bis zu drei Stimmen dürfen einer einzelnen Person gegeben werden. Dieses Bündeln heißt Kumulieren. Wichtig ist dabei, dass eindeutig erkennbar ist, wie viele Stimmen eine Kandidatin oder ein Kandidat erhalten soll – etwa durch mehrere Striche oder durch die Angabe der Zahl 2 oder 3. Wichtig ist hier jedoch, dass man insgesamt nicht mehr als 40 Stimmen vergibt. Sonst ist der Wahlzettel ungültig.

Das Listenkreuz

Alternativ besteht die Möglichkeit, nur ein Listenkreuz zu setzen. In diesem Fall werden alle 40 Stimmen automatisch von oben nach unten auf die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste verteilt. Hat eine Liste weniger als 40 Wahlvorschläge, werden die verbleibenden Stimmen erneut von oben nach unten auf derselben Liste vergeben.

Einzelne Namen können dabei auch gestrichen werden. Durchgestrichene Kandidatinnen und Kandidaten werden bei der Verteilung der Stimmen übersprungen.

Kombinationen sind möglich

Um größtmögliche Freiheit bei der Stimmabgabe zu ermöglichen, können Listenkreuz, Panaschieren und Kumulieren auch miteinander kombiniert werden. Wahlberechtigte können also eine beliebige Anzahl von Stimmen gezielt an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten vergeben – maximal drei Stimmen pro Person – und ein Listenkreuz setzen. Die noch fehlenden Stimmen bis zur Gesamtzahl von 40 werden dann auf die gewählte Liste verteilt.

Einfluss auf die Reihenfolge im Stadtrat

Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf den einzelnen Listen legen die Parteien und Gruppierungen im Vorfeld fest. Diese Reihenfolge ist jedoch nicht endgültig: Bei der Auszählung wird sie anhand der persönlich erhaltenen Stimmen neu bestimmt. Kandidatinnen und Kandidaten mit vielen Einzelstimmen können dadurch auf der Liste nach oben rücken.

Sitzverteilung im Stadtrat

Um zu ermitteln, wie viele Sitze eine Partei oder Gruppierung im neuen Stadtrat erhält, werden zunächst alle Stimmen einer Liste zusammengezählt. Die Sitze werden anschließend entsprechend dem prozentualen Stimmenanteil auf die Listen verteilt. Erhält eine Liste beispielsweise fünf Sitze, ziehen die fünf Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten persönlichen Stimmen dieser Liste in den Stadtrat ein – sofern sie die Wahl annehmen.

Wer wo auf dem Wahlzettel steht

Die Reihenfolge der Listen – und auch der OB-Kandidaten – auf dem Wahlzettel ist übrigens bayernweit gleich geregelt. Zuerst stehen Parteien/Gruppierungen in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der letzten Landtagswahl. Dann folgen weitere in der Reihenfolge der Ergebnisse der letzten Stadtratswahl. Wer weder bei Landtag- oder Kommunalwahlen angetreten ist, folgt dann in alphabetischer Reihenfolge.

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Bildnachweise

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