Der bisherige Elternzuschuss des Freistaates Bayern soll ab 01.01.2027 wegfallen!
Was es damit auf sich hat, worum es eigentlich geht und welche Auswirkungen das haben kann erfahren Eltern, Kita-Träger und die Mitarbeitenden in den Einrichtungen hier.
Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg informiert über den aktuellen Stand und gibt demnächst den Fahrplan zur weiteren Befassung bekannt:
Worum geht es eigentlich?
Der Bayerische Landtag hat am 22.07.2026 eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen. Diese tritt am 01.01.2027 in Kraft.
Die Bayerische Staatsregierung möchte mit dieser Reform, die im Kern aus einer Erhöhung der Betriebskostenförderung um 25 Prozent besteht, die Finanzausstattung der Kita-Träger verbessern. Alle Kita-Träger in Bayern erhalten ab 01.01.2027 diesen höheren staatlichen Zuschuss direkt als Qualitätsbonus. Im Gegenzug entfällt dadurch zum Jahreswechsel der sog. Elternbeitragszuschuss i.H.v. 100 Euro pro Kindergartenkind, der die Eltern entsprechend bei den Kindergartengebühren bisher entlastet hat.
Warum ändert der Freistaat Bayern eigentlich die Grundlagen der Kita-Finanzierung?
- Die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten ist nach Meinung vieler Experten schon länger unterfinanziert. Gleichzeitig soll trotzdem die Qualität der Betreuung in den Kitas verbessert werden. Das bisherige System der Finanzierung kann mit dieser Entwicklung nicht mehr Schritt halten.
- Die bisherige Finanzierung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) kann die Betriebskosten für Kitas nicht komplett abdecken.
- Den Großteil der Finanzierungslast tragen derzeit die Kommunen und der Freistaat Bayern. Kosten, die nicht durch die im BayKiBiG geregelte gesetzliche Finanzierung gedeckt sind, tragen in der Regel die Kommunen, die Träger und eben leider auch die Eltern.
- Die bayerische Staatsregierung möchte ab 2027 einen Kurswechsel herbeiführen, um die Kita-Finanzierung zu reformieren und die Einrichtungen tatsächlich mit mehr staatlichem Geld auszustatten.
- Finanziert wird dies unter anderem durch die Umschichtung von Familiengeld und Krippengeld direkt in das System der Kindertagesbetreuung. Auch der bisher gesetzlich verankerte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind für die Kindergartenzeit soll zukünftig umgeschichtet werden und direkt an alle Einrichtungen verteilt werden.
Wie wirkt sich das konkret auf den Elternbeitragszuschuss aus? Müssen Familien jetzt mehr zahlen?
- Der bisherige Elternbeitragszuschuss verringert den monatlichen Beitrag, den Eltern von Kindergartenkindern zahlen müssen, um 100 Euro. Ein Beispiel: In einem Kindergarten werden für eine Betreuungszeit von täglich sechs bis sieben Stunden derzeit 150 Euro im Monat abgerechnet. Durch den Elternbeitragszuschuss zahlen die Eltern aber aktuell effektiv nur 50 Euro. Nach der Gesetzesänderung müssten sie in diesem Beispiel die 150 Euro Kindergartenbeitrag ganz allein bezahlen.
Steigen durch die Reform die Kindergartengebühren?
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Nein, das ist eher nicht zu erwarten. Die städtischen Kindergärten planen keine Erhöhung der Gebühren. Auf die Entscheidung der weiteren Kita-Träger, ob und wann sie die Elternbeiträge (= Gebühren) anheben, hat die Stadt Coburg keinen Einfluss.
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In diesem Zusammenhang wurde jedoch seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mehrfach betont, dass die Kitas künftig finanziell mehr staatliche Unterstützung erhalten werden, aber die Elternbeiträge stabil bleiben sollen. Eine Gebührenanhebung sei mit der Reform aus Sicht des StMAS nicht zu begründen.
Gibt es Unterstützung für Eltern mit niedrigem Einkommen?
- Ja natürlich. Wie bisher können Eltern mit niedrigem Einkommen einen Antrag auf Übernahme der Kita-Kosten beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg stellen. Voraussetzung ist zum einen, dass die Eltern mit Erstwohnsitz in der Stadt gemeldet sind und zum anderen, dass das zur Verfügung stehende Einkommen eine gewisse Einkommensgrenze nicht übersteigt. Gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII übernimmt das örtlich zuständige Jugendamt nach einer Einkommensprüfung die Gebühren ganz oder teilweise, wenn die finanzielle Belastung für die Familie nicht zumutbar ist.
Warum kann die Stadt Coburg den Elternbeitragszuschuss nicht einfach übernehmen?
- Eine gesetzliche Verpflichtung oder staatliche Empfehlung, diese 100 Euro wegfallenden Elternzuschuss des Freistaates für alle Kindergartenkinder in Coburg zu kompensieren, gibt es nicht.
- Die Übernahme des wegfallenden Elternbeitragszuschusses wäre eine neue freiwillige Leistung der Stadt Coburg, die in den politisch zuständigen Gremien beschlossen werden müsste. Freiwillige Leistungen können nur in finanziell starken Jahren gewährt werden, so dass es keine Planungssicherheit für die Eltern gäbe.
- Der Ausgleich würde eine enorme finanzielle Belastung der kommunalen Finanzen bedeuten und wäre ein weiteres Beispiel dafür, dass immer häufiger die Kommunen eintreten sollen, wenn sich der Staat – egal ob Bund oder Land – finanziell aus der Verantwortung zieht.
Sind auch Eltern betroffen, deren Kinder andere Einrichtungen besuchen?
- Nein, denn der bisherige Elternbeitragszuschuss gilt ausschließlich für Kindergartenkinder. Familien, deren Kinder zum Beispiel eine Krippe oder einen Hort besuchen, tragen die Beiträge bereits jetzt vollständig selbst.