Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite nutzen zu können, benötigen Sie JavaScript. Eine Anleitung wie Sie JavaScript in Ihrem Browser einschalten, finden Sie hier.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Der Jagdschein wird vom Ordnungsamt als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Die Jagdscheingebühr einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens beträgt grundsätzlich für
Bundesjagdgesetz, das Bayer. Jagdgesetz und die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung.
Man muss eine Jagdprüfung des Bundesjagdgesetzes bestehen. Diese besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut → Jägerprüfung
Anmeldung eines Wildschadens
Anmeldung Wildschaden - Antrag Schadensersatz
Meldung eines Wildschadens
Jagderlaubnisschein
Zulassung Jägerprüfung - Erstantrag
Zulassung zur Jägerprüfung
Stellv. Amtsleitung, Abteilungsleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Volker.Backert@coburg.de