Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Anträge mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag
01. März 2021 im Sportamt der Stadt Coburg abgeben sein müssen (Ausschlussfrist).
Hinweise zum Antragsverfahren:
- Berücksichtige Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen am Stichtag im Original vorliegen
- Erklärung Lizenzinhaber
- Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit muss aktuell als Ausdruck vom Finanzamt vorliegen
- Unterschrift Vereinsvorsitzender
- Im Rahmen der Zuschüsse ist die Stadt Coburg ist berechtigt, Verwendungsnachweise anzufordern.
- Antragsfrist: Stichtag 01.März 2021 (Ausschlussfrist)
Später eingereichte oder nicht vollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Vielen Dank
Ihr Sportamt der Stadt Coburg