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Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung handelt es sich um eine amtliche Untersuchung, die vor dem Schlachten bei Tieren, deren Fleisch zum Genuss durch den Menschen oder für die Verarbeitung zu Futtermitteln bestimmt ist, durchgeführt wird. Sie dient zur Kontrolle der Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen und soll sicherstellen, dass das Fleisch auch zum Verzehr geeignetes ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verwaltungsservices Bayern.
Leiter der Gewerbeabteilung
Roland.Schmitt@coburg.de