Die Ernst-Stiftung unterstützt bedürftige Studierende mit dem Heimatwohnsitz im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Coburg-Sachsen-Gotha durch Gewährung von jährlichen Beihilfen.
Die Ernst-Stiftung verteilt jährlich ihre Abwürfe für:
- die Anschaffung wissenschaftlicher Literatur
- der Besuch von Seminaren/Exkursionen
- die Anschaffung von EDV-Hardware und Software
- kostenpflichtige wissenschaftliche Recherche
Anträge hierfür können bis 31.10. gestellt werden, solange studiert wird.
Die Beihilfen bemessen sich zwischen 50,- € und 150,- €, je nach den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers und den Abwürfen der Stftung.
Gewährung von Studienbeihilfen aus der Ernst-Stiftung im Jahr 2021
Die Ernst-Stiftung unterstützt bedürftige Studierende mit dem Heimatwohnsitz (Wohnsitz des Elternhauses) im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha durch Gewährung von Beihilfen.
2021 werden keine Bewerbungen wegen zu geringer Stiftungsabwürfe entgegengenommen.
Dem schriftlichen Antrag ist eine Studienbescheinigung (Herbst-/Wintersemester), eine Rechnung über die zu fördernde Maßnahme sowie ein aktueller Nachweis über das monatliche Nettoeinkommen (eine monatliche Gehaltsabrechnung, kein Bescheid des Finanzamtes) der Eltern beizufügen.