Denkmalliste - Kreisfreie Stadt Coburg

Denkmalliste - Kreisfreie Stadt Coburg

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Regierungsbezirk Oberfranken

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Allgemeines

Bayern ist ein Kulturstaat (Art. 3 Bayer. Verfassung). Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen zu den wichtigsten Aufgaben des Staates auf kulturellem Gebiet. Die Bayer. Verfassung hat diesem hohen Rang von Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechnung getragen und verpflichtet den Einzelnen wie die ganze staatliche Gemeinschaft zu Schutz und Pflege der Kulturgüter.

 

Rechtliches

Zur Verwaltungsvereinfachung und zur raschen Orientierung wurden auf der Grundlage des Art. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Denkmallisten erstellt. Diese Bayer. Denkmallisten enthalten alle bisher bekannten Baudenkmäler und Ensembles und werden vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ständig fortgeschrieben. Die Denkmalliste der Stadt Coburg ist ein nachrichtliches Verzeichnis der Bau- u. Bodendenkmäler. Die Denkmaleigenschaft - und damit der gesetzl. Schutz - wird in Art. 1 DSchG definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab; auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege!

 

Zuständigkeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Coburg

Sie erteilt die nach dem DSchG erforderlichen Erlaubnisse. Sie entscheidet nach außen verbindlich und kann Verwaltungsakte gegenüber dem Bürger erlassen. Amtshandlungen nach dem DSchG sind kostenfrei (Art. 17 DSchG). Sie ist im Rahmen des ZuschussvRathauserfahrens des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege zuständig für Stellungnahmen zu den Zuschuss- und Auszahlungsanträgen und Prüfung der Verwendungsnachweise und sie erteilt Auskünfte über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Sie beantragt und verwaltet die Mittel (Zuschüsse und Darlehen) aus dem sogenannten Entschädigungsfonds (dieses Verfahren kann nur mit ausdrücklicher Empfehlung des BLfD eingeleitet werden). Sie organisiert die regelmäßigen Behördensprechtage mit dem zuständigen Gebietsreferenten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege in der Stadt Coburg.


Auskünfte zur Denkmalliste

Auskünfte über die Denkmalliste der Stadt Coburg erteilt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege


Detailinformationen zum Fachbereich


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Hauptanschrift

Stadtbauamt - Bauordnung

Steingasse 18
96450 Coburg
Telefon: 09561 / 89-1632
Fax: 09561 / 89-61632
stadtbauamt@coburg.de

Stadtplanlink


Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
und Termine nach telefonischer Vereinbarung


Ansprechpartner/in

Herr Klemens Sagodi

Denkmalschutz

Klemens.Sagodi@coburg.de

Telefon: 09561 / 89-1634
Fax: 09561 / 89-1639





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