Kinderbetreuungskosten
Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten und Schülerhort) können von der Stadt Coburg bezuschusst bzw. übernommen werden.
Wovon ist die Unterstützung abhängig?
Für Eltern mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, auf Antrag, die Teilnahmebeiträge ganz oder zum Teil zu übernehmen, wenn ihnen die (finanzielle) Belastung nicht zuzumuten ist. Die Zumutbarkeit ist daher in einer Bedarfsberechnung zu ermitteln. Die Gewährung dieser Jugendhilfeleistung ist einkommensabhängig und kann ab dem Monat erbracht werden, in welchem der Antrag bei der Stadtverwaltung eingegangen ist. Werden erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages nicht abgegeben, kann der Antrag nicht bearbeitet und auf Grund fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.
Für Antragssteller die sich im Bezug von Alg2-Leistungen (Hartz IV) befinden werden die Kinderbetreuungskosten in voller Höhe übernommen.
Was ist, wenn sich Änderungen ergeben?
Änderungen der wirtschaftlichen/persönlichen Verhältnisse, die für den Anspruch auf Leistungen erheblich sind, sind umgehend bekannt zu geben.
Leistungsrelevante Änderungen können z.B. sein: Arbeitsaufnahme, Änderung der Einkommensverhältnisse, Wegzug aus Coburg, Aus- oder Zuzug eines Angehörigen, Beantragung/Bewilligung anderer Sozialleistungen, Verlassen der Tageseinrichtung, Maßnahmen über die Agentur für Arbeit (gem. SGB III)
Falsche oder unvollständige Angaben sowie das Versäumnis der Mitteilung von Änderungen können zu einer Erstattung der zu Unrecht bezogenen Leisutngen führen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Unklarheiten und Rückfragen auch persönlich zur Verfügung.