Personalentwicklung
Wie sieht die Personalentwicklung bei der Stadtverwaltung Coburg aus?
Wir optimieren unser Personalentwicklungskonzept und erweitern das Kontakthalteprogramm für Elternzeitler nach einem 3-Phasen-Modell.
Effekt für die Stadtverwaltung:
Familiäre Veränderungen sind Bestandteile jedes Lebensweges. Die Berücksichtigung der familiären Situation bei der Einstellung und der weiteren Planung der Laufbahn hilft, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zukunftssichernde Kompetenzen zu erhalten.
Was bieten wir an?
- Kontakthalteprogramm: Im Rahmen des audit wurde ein Konzept in drei Phasen für Elternzeitler/innen entwickelt. Ziel des Programms ist den Wiedereinstieg zu erleichtern.
- Optimierung des Fortbildungsprogramms: Das Seminarprogramm wird jährlich neu erarbeitet und von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt.
- Mitarbeitergespräch: Jährlich finden Mitarbeitergespräche statt bei denen der Bedarf an Fortbildung mit abzuklären ist.
- Beurlaubungsmöglichkeiten: Nach den Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), ehem. Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG), können Sie nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit beantragen. Die Elternzeit wird für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gewährt. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden. Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet und beantragt werden. Dies gilt auch für die Beantragung der Partnermonate. Gleichzeitig ist verbindlich festzulegen, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Sie Elternzeit nehmen werden.
- Freie Stellen in der Stadtverwaltung:
Unsere Stellenausschreibungen finden Sie unter Politik und Verwaltung --> Presse und Information.