Die Durchführung
Es sind vier Ausscheidungsprüfungen vorgesehen und zwar die Vorprüfung, die zweite Prüfung, die dritte Prüfung und die Finalprüfung mit Orchester.
Jeder Preist
räger ist verpflichtet, seinen Preis persönlich in Empfang
zu nehmen. Der prämiierte Teilnehmer wirkt unentgeltlich beim öffentlichen Schlusskonzert mit.
Über die Programmgestaltung und über die Reihenfolge des Auftritts beim Schlusskonzert entscheidet die Jury.
Die Wettbewerbsleitung behält sich das Recht vor, von Radio und Fernsehstationen den Ablauf des Wettbewerbs sowie des Schlusskonzerts teilweise oder ganz aufnehmen und senden zu lassen. Dasselbe gilt für eventuelle Musik- und Filmaufnahmen.
Es ist beabsichtigt, den gesamten Wettbewerb zu Archivzwecken aufzunehmen. Die dafür erforderlichen Einverständniserklärungen der Preisträger und weiterer Teilnehmer gelten mit der Anmeldung als gegeben. Vertreter der Medien und Konzertagenturen werden zum letzten Durchgang und zum Schlusskonzert eingeladen.