Beschreibung
Deutsche Kinder unter 12 Jahre können einen Kinderreisepass erhalten. Dieser ist ein Jahr gültig und kann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dazu müssen Sie immer ein aktuelles Foto mitbringen. Kinderreisepässe, die vor 2021 ausgestellt worden sind, sind bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Ist Ihr Kind auf dem Foto im Ausweis nicht mehr eindeutig zu identifizieren, sollten Sie es erneuern lassen. Sonst kann es bei Grenzkontrollen zu Problemen kommen. Neben dem Foto können auch andere Angaben, wie zum Beispiel zur Augen- und Haarfarbe, jederzeit aktualisiert werden. Für all das müssen Sie mit Ihrem Kind in das Bürgerbüro kommen.
Auch für Kinder unter 12 Jahren kann ein regulärer elektronischer Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist dann 6 Jahre gültig, bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Auch ein Personalausweis kann schon für Kinder ausgestellt werden, dieser ist ebenfalls 6 Jahre gültig. Hier gilt allerdings das Gleiche wie beim Kinderreisepass: Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu identifizieren, kann es zu Problemen beim Grenzübertritt kommen.
Im Kinderreisepass (Reisepass oder vorläufigen Reispass von Minderjährigen) können auf gemeinsamen Antrag beider Elternteile die Namen aller sorgeberechtigten Personen eingetragen werden, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet. Kontrollen beim grenzüberschreitenden Reisen werden dadurch vereinfacht. Diese Eintragung ersetzt bei allein reisenden Elternteilen mit Kind aber eine - ggf. erforderliche, während der Reise mitzuführende - schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person nicht.
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