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Stadt Coburg

Bauen in Coburg

Stadtgestaltung

Markt mit Stadthaus und Fontäne am Abend

Nutzungen für Außengastronomie und Warenpräsentationen im öffentlichen Raum sind gemäß Artikel 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) genehmigungspflichtige Sondernutzungen (Öffnet in einem neuen Tab). Über die Sondernutzungserlaubnis entscheidet das Ordnungsamt.

Für Sondernutzungen in besonderen, neugestalteten Bereichen in der Coburger Innenstadt hat der Bau- und Umweltsenat zusätzlich Gestaltungsrichtlinien erlassen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein gestalterischer Rahmen für Möblierungen und sonstige Nutzungen durch private Anlieger auf öffentlichen Platz- und Gehwegflächen eingehalten wird. Es sind Mindestanforderungen an Gestaltung und Qualität insbesondere von Außengastronomieflächen formuliert, die als Grundlage für die erforderliche Sondernutzungserlaubnis gelten.

Die Gestaltungsrichtlinien werden auch vom Landesamt für Denkmalpflege befürwortet.

Über Anträge zu Flächen die innerhalb des Umgriffs der Gestaltungsrichtlinien liegen, entscheiden Ordnungsamt und Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung (Öffnet in einem neuen Tab) gemeinsam.

Zusätzlich wurde vom Grünflächenamt (Öffnet in einem neuen Tab) eine Pflanzliste zur Verfügung gestellt, die bei der Aufstellung bzw. Bepflanzung von Pflanzkübeln auf öffentlichen Flächen zu beachten ist.

Auf diese Weise ist die Verwendung geeigneter  und haltbarer Pflanzen je nach Standort von sonnig bis schattig (Anordnung zur Himmelsrichtung) gewährleistet. 

Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis DOC-Datei 49,15 kB ist jeweils mit Lageplan und Darstellung sowie Beschreibung der geplanten Nutzung einschließlich Materialien und Farbgebung beim Ordnungsamt einzureichen.

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