Wohngeld
Auch für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, für Erbbauberechtigte oder Wohnungserbbauberechtigte und für Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts oder Nießbrauchs kann die Gewährung von Wohngeld in Betracht kommen, wenn der Wohnraum selbst genutzt wird. Das Wohngeld wird in Form eines Lastenzuschusses gewährt, der grundsätzlich für 12 Monate bewilligt und monatlich im voraus überwiesen wird. Mit dem Wohngeld wird die monatliche Belastung vermindert.