Die örtliche Rechnungsprüfung ist in den Artikeln 103 ff. der Bayer. Gemeindeordnung geregelt. Danach unterstützt das Rechnungsprüfungsamt den Stadtrat als Sachverständiger bei dessen Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren.
Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Kassen der Stadt Coburg ausschließlich intern tätig.Die Tätigkeit ist mit der Innenrevision der Privatwirtschaft vergleichbar.
Es besteht der gesetzliche Auftrag zu prüfen, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind
- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringerem Aufwand erfüllt werden können,
- die Kassengeschäfte ordnungsgemäß erledigt werden.
Die Prüfer sind im Auftrag des Stadtrates bzw. des Oberbürgermeisters tätig.
Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit haben die Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes einen in Art. 104 der Gemeindeordnung festgelegten Sonderstatus innerhalb der Verwaltung.
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