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Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Ertrag des Gewerbebetriebes
Die Grundsteuer gehört zu den Realsteuern (Objektsteuern) und bezieht sich auf jede Art von Grundbesitz, unabhängig, ob bebaut oder unbebaut. Das bedeutet, dass für die Höhe der Steuer die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Eigentümers keine Rolle spielen. Es ist auch ohne Bedeutung, wie hoch der Ertrag ist, den ein Grundstück abwirft (z.B. Vermietung / Leerstand).