Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten sind in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ist § 192 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Coburg besteht zur Zeit aus 14 Mitgliedern, die jeweils auf die Dauer von 4 Jahren berufen werden. Sie verfügen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrungen und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung
Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten auf Antrag von Behörden, Grundstückseigentümern, ihnen gleichgestellten Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten. Antragsberechtigt sind auch Gerichte und Justizbehörden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Gemäß § 192 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Die Geschäftsstelle befindet sich im Ämtergebäude, Steingasse 18 in Coburg.Was bietet Ihnen der Gutachterausschuss und dessen Geschäftsstelle?
Was bietet Ihnen der Gutachterausschuss und dessen Geschäftsstelle?
Der Gutachterausschuss
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Coburg setzt sich wie folgt zusammen...
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses veröffentlicht alle 2 Jahre einen Grundstücksmarktbericht, der Marktteilnehmern und -beobachtern die Möglichkeit bietet, sich über das Marktgeschehen zu informieren und Tendenzen am Immobilienmarkt aufzeigt.
Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und sonstige Rechte an Grundstücken auf Antrag