Wer erhält Leistungen
Voraussetzung ist, dass eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Die Leistungen erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren.
Ausnahme: Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Mitgleidsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten) werden nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gefördert.