Wer erhält Leistungen?
Haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Asybewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Bitte beachten Sie: Seit dem 1. September 2018 befindet sich die Zuständigekeit für Empfänger von Arbeitslosengeld II im Jobcenter der Stadt Coburg.
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Welche Leistungen bekomme ich?
Es werden
- ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertagesstätten,
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler,
- Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte und Hort,
- persönlicher Schulbedarf und Lernförderung
- sowie das kulturelle und soziale Leben in der Gemeinschaft gefördert.
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In welcher Form erhalte ich Leistungen?
Die Leistungen werden nicht an den Antragstelle selbst ausgezahlt, sondern sind durch Direktzahlungen an die Schulen, die Kindertageseinrichtung, den Leistungsanbieter (z.B. den Verein oder Nachhilfelehrer) zu erbringen. Nur die Leistungen für den Schulbedarf (100 € jährlich) werden direkt an Sie ausgezahlt.
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Wo gibt es Anträge?
Antragsvordrucke und Informationsmaterial erhalten Sie in verschiedenen städtischen Einrichtungen.
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Wo reiche ich die Anträge ein?
Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylleistungen können ihre Anträge in der Schulabteilung abgeben. Bezieher von ALGII-Leistungen reichen die Anträge ab dem 01. September 2018 bitte im Jobcenter ein.
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Weitere Hinweise