Ergänzend zu dem bereits seit langem vorhandenen "Goldenen Buch" der Stadt Coburg gibt es seit dem Jahr 2001 ein offizielles "Gästebuch" der Stadt Coburg.
Angebot des Tourismus und Stadtmarketing/Citymanagement Coburg
Die Übermittlung von Urkunden ist gebührenpflichtig. Die Urkunden werden Ihnen dann nach Eingang der Gebühren zugesandt.
Anzeige und Neubeurkundung
Bestellung von beglaubigten Ausdrucken / Abschriften
Bestellung von beglaubigten Abschriften
Beglaubigte Ausdrucke/Abschriften und Urkunden, sowie Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt Coburg, wenn der Personenstandsfall beim Standesamt Coburg beurkundet wurde.
Nutzungen für Außengastronomie und Warenpräsentationen im öffentlichen Raum sind gemäß Artikel 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) genehmigungspflichtige Sondernutzungen. Für Sondernutzungen in besonderen, neugestalteten Bereichen in der Coburger Innenstadt hat der Bau- und Umweltsenat zusätzlich Gestaltungsrichtlinien erlassen.
Auskunft über vorliegende Gewerbeanzeigen erhalten nichtöffentlichen Stellen, z. B. Privatpersonen, Rechtanwälte oder Inkassounternehmen in Form von Name, Anschrift des Betriebs und gemeldete Tätigkeit. Weitere Daten dürfen bei nachgewiesenem rechtlichem Interesse mitgeteilt werden.
Ein Eintrag in das "Goldene Buch" unterliegt besonderen protokollarischen Regeln und ist nur besonders hochrangigen Persönlichkeiten vorbehalten.