Bescheinigung über eine baulich abgeschlossene Wohnung von anderen Wohnungen bzw. Räumen (z. B. Eigentumswohnung oder Teileigentum einer Wohnung)
Beglaubigte Ausdrucke / Abschriften und Urkunden, sowie Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt Coburg, wenn der Personenstandsfall beim Standesamt Coburg beurkundet wurde.
Jede Behörde kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Gebrauch sind, amtlich beglaubigen.
(früher: Bestellung des Aufgebots)
Das Aufgebot für die Eheschließung gibt es nicht mehr.
siehe: Ameldung der Eheschließung; bzw. Anmeldung der Lebenspartnerschaft
Beglaubigte Ausdrucke / Abschriften und Urkunden, sowie Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt Coburg, wenn der Personenstandsfall beim Standesamt Coburg beurkundet wurde.
Beglaubigte Ausdrucke / Abschriften und Urkunden, sowie Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt Coburg, wenn der Personenstandsfall beim Standesamt Coburg beurkundet wurde.
Sie können der Weitergabe Ihrer Meldedaten und einer elektronischen Melderegisterauskunft bei der Meldebehörde widersprechen bzw. diese sperren lassen.
Deutsche, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.