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Stadt Coburg

Amtliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet „Am Lokomotivschuppen“ zwischen
Kalenderweg und der Bundesstraße 4 vom 18.09.2025

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird eine

Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 26. September bis 31. Oktober 2025

an dieser Bauleitplanung ermöglicht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, das Formblatt zum Datenschutz und der Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Lokomotivschuppen“ zwischen Kalenderweg und der Bundesstraße 4 vom 18.09.2025 können mit Begründung auf der Homepage der Stadt Coburg (www.coburg.de (Öffnet in einem neuen Tab)) unter 

Menü > Rathaus und Verwaltung > Bekanntmachungen & Veröffentlichungen > Amtliche Bekanntmachungen

aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:
Auslegung der Unterlagen im Stadtbauamt/Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, 2. OG, Zimmer Nr. 218 a, während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an auslegungcoburgde oder schriftlich an das Stadtbauamt, Abt. Stadtplanung, Steingasse 18, 96450 Coburg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Coburg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Coburg, 22.09.2025
Stadt Coburg

Dominik Sauerteig
Oberbürgermeister

Unterlagen zur Amtlichen Bekanntmachung

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